Von hier aus geht es zu Antworten auf (fast) alle Fragen, die Mitglieder des Pressevereins Münster-Münsterland rund um die Mitgliedschaft und die damit verbundenen Leistungen haben:
In der Regel sind dies zunächst einmal Fragen rund um den Presseausweis (für Mitglieder und Nichtmitglieder). Dann kommen gerade in jüngster Zeit verstärkt Anfragen über den beruflichen Rechtsschutz, den wir unseren Mitgliedern gewähren. Von dieser Seite aus verzweigen wir auf das breite Angebot des DJV-Landesverbandes.
Dort findet sich auch ein Bereich speziell für freie Journalistinnen und Journalisten. Neben Ansprechpartnern und Links gibt es dort wichtige Musterverträge und Honorarlisten. Auf www.journalistenseminare.de hat der Landesverband viele Informationen zum Thema Weiterbildung gebündelt.
Aufnahmeanträge für den Presseverein Münster-Münsterland und den DJV gibt es hier.
Flyer des DJV-NRW zum Herunterladen (PDF):
"Berufsverband - Gewerkschaft - Service für Journalisten"
"Gutes Recht für Journalisten"
"Mentoring - Mit uns kommen Sie weiter!"
"Wenn Hilfe nötig ist: Der Unterstützungsverein"
"Fachausschuss Presse- und Öffentlichkeitsarbeit"
"Fachausschuss Junge Journalistinnen und Journalisten"
"Fachausschuss Journalisten an Zeitschriften"
Informationen rund um den Presseausweis: Seit 1. Januar 2006 gilt der neue bundeseinheitliche Presseausweis, der als einziger von der Innenministerkonferenz anerkannt ist:stabiles Scheckkartenformat, Hologramm, Drucktechniken, die ihn fälschungssicher machen sollen. Jedes Jahr wird er eine andere Farbe haben und muss neu beantragt werden. Ausgestellt wird der Presseausweis ausschließlich von den Landesorganisationen des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger, des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger, des Deutschen Journalisten-Verbandes und ver.di. Die vier Medienverbände haben gemeinsam die Site www.presseausweis.org freigeschaltet.
Der Presseausweis wird nur an hauptberufliche Journalisten ausgegeben. Als hauptberuflicher Journalist gilt, wer seinen Lebensunterhalt deutlich überwiegend aus dem Ertrag journalistischer Arbeit bestreitet. In der Regel ist die hauptberufliche Tätigkeit für die Mitglieder des DJV bereits nachgewiesen. Sie können den Presseausweis beantragen und verlängern, ohne weitere Belege beizufügen. Allerdings ist der Presseausweis kein „Mitgliederausweis" des DJV. Aus diesem Grund kann nicht jedes DJV-Mitglied automatisch davon ausgehen, einen Presseausweis zu erhalten.
Auch JournalistInnen, die nicht Mitglied im DJV sind, können beim DJV-NRW einen Presseausweis beantragen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Über diese Voraussetzungen und damit über die Frage, wer einen Presseausweis erhält, entscheidet nicht der DJV, sondern offizielle Richtlinien über die Ausgabe von Presseausweisen. Denn der Presseausweis ist ein amtliches Dokument, das hauptberuflichen Journalisten bei ihrer Arbeit als Legitimation dient. Für folgende Berufsgruppen gelten Ausnahmen: Studierende müssen ihre regelmäßige journalistische Tätigkeit (neben dem Studium) bei jeder Verlängerung neu nachweisen. Rentner müssen belegen, dass sie weiterhin regelmäßig journalistisch tätig sind, um einen Presseausweis zu erhalten. Mitarbeiter in Pressestellen haben nicht automatisch Anspruch auf einen Presseausweis, sie müssen belegen, dass der Presseausweis für ihre Arbeit notwendig ist. Ausstellung und Verlängerung des Presseausweises sind für Mitglieder des DJV kostenlos.
Mehr dazu auf den Seiten des DJV-NRW.

